Schadstoffe, Risikostoffe oder besonders besorgniserregende Substanzen: Wie auch immer wir es bezeichnen, Tatsache ist, dass in vielen Produkten und auch Bauprodukten Inhaltsstoffe enthalten sind, die bei der Herstellung, der Verarbeitung und/oder der späteren Nutzung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Auch kann ein späteres Wieder- oder Weiterverwenden durch solche Inhaltsstoffe bzw. kontaminierte Materialien erschwert oder unmöglich gemacht werden.
Soweit die Problemlage. Leider ist das Thema nicht trivial und auch oftmals fehlt die notwendige Transparenz. Hinzu kommt die Herausforderung, dass ein Produkt im Baubereich nur in seinem Gesamtkontext, d.h. im eingebauten Zustand und in den Wechselwirkungen mit anderen Produkten und Einflüssen bewertet werden sollte. Ein Teppich der z.B. wegen einer ökologischen Produktionsweise als besonders nachhaltig gilt, ist dies auch nicht mehr, wenn er mit dem falschen Kleber befestigt wird. Eine Farbe kann im Außenbereich unproblematisch sein, aber im Innenbereich gesundheitsgefährdend wirken. Es kommt also immer darauf, an, welches Produkt in welchen Mengen und für welchen Zweck verwendet wird.
Genau mit dieser Komplexität beschäftigen sich Bauökologen. Und genau mit solchen Fachleuten hat die DGNB seit 13 Jahren das Thema Schad- und Risikostoffe bearbeitet und differenzierte Produktanforderungen erarbeitet, die zum einen die Planungsfreiheit nicht eingrenzen und gleichzeitig wirtschaftlich umsetzbar sind. Bevor also nun Architekten und Bauschaffende versuchen, sich zum Baumaterialexperten auszubilden oder das vertiefte Studium der hier zur Verfügung gestellten Anforderungen erfolgt, bitten wir darum, sich die folgenden drei Dinge vor Augen zu halten:
- Es gibt heute alle Materialien auf dem Markt, mit denen man wirtschaftlich und mit höchsten Ansprüchen an Risiko- und Schadstoffe bauen kann! Genau dafür hat die DGNB im Rahmen ihres Zertifizierungssystems das entsprechende Kriterium mit den Anforderungen für die relevanten Produktgruppen mit Experten erarbeitet, und seit vielen Jahren Praxiserfahrung gesammelt und dieses wird auch ständig aktualisiert. Also fragen Sie einfach den Hersteller nach Materialien, die der DGNB „Qualitätsstufe 4“ genügen. Mehr müssen Sie dann gar nicht mehr tun.
- Bauproduktlabels können Orientierung geben. Dafür sind diese in der Regel auch konzipiert worden, aber es gilt genau hinzuschauen. Manche haben Anforderungen an die Inhaltsstoffe, manche auch noch an die Fragen der Lieferkette oder der Herstellungs- und Recyclingprozesse. Um dies transparent zu machen und auch eine Qualitätssicherung zu bieten, hat die DGNB die Labelanerkennung ins Leben gerufen. Hier können sich Bauproduktelabels um eine Anerkennung bewerben, und die Experten der DGNB prüfen, verifizieren und vor allem ordnen die Labels dann transparent hinsichtlich der verschiedenen Themen und Anforderungsniveaus ein. Die bisher anerkannten Labels finden Sie hier.
- Ohne Qualitätssicherung funktioniert es nicht! Wenn man bauproduktbezogenen Gesundheits- und Umweltschutz ernst nimmt, dann geht dies nur mit einer entsprechenden Qualitätssicherung des Bau- und Ausbauprozesses auf der Baustelle durch entsprechend qualifizierter Personen. Denn genau dort werden dann doch gerne mal wieder Materialien verwendet die man „gerade zur Hand hatte“ oder sich kurzfristig irgendwo besorgt hat. Ein wichtiges Element ist auch die Qualitätssicherung nach Fertigstellung, nämlich die Innenraumluftmessung vier Wochen nach Fertigstellung auf die Konzentration von gesundheitsschädigenden flüchtigen organischen Verbindungen – TVOC und Formaldehyd. Also: Wenn Sie es ernst meinen, dann überzeugen Sie ihren Bauherren die baubegleitende Qualitätssicherung sowie die Innenraumluftmessung nach Fertigstellung durchzuführen. Denn Gesundheits- und Umweltschutz ist einfach zu wichtig, als dass wir es nicht kontrollieren und verifizieren!
Die folgend aufgelisteten Empfehlungen für Bauelemente sind dem Kriterium „Risiken für die lokale Umwelt“ (ENV1.2) des DGNB Neubauzertifikats entnommen. Die Sortierung nach Bauelementen erleichtert die Lesbarkeit und Zuordenbarkeit der Anforderungen, die hier der höchsten „Qualitätsstufe 4“ entsprechen. Im Kriterium selbst sind zudem weitere, niedrigere Anforderungen formuliert, nebst Hinweisen zur Dokumentation und Darstellung, in welcher „Lebenswegphase“ die benannten Schad- und Risikostoffe Probleme bereiten.


























